Lastschrift-Vereinbarung
Lastschrift-Vereinbarung
Damit Kartenzahlungen ordnungsgemäß über Ihre Bank eingezogen und verrechnet werden können, ist eine Lastschrift- oder Inkasso-Vereinbarung erforderlich. Diese Vereinbarung ermöglicht es Ihrer Bank, die eingegangenen Kartenzahlungen von Ihrem geschäftlich zugelassenen Konto zu verarbeiten und Ihrem Konto gutzuschreiben.
Wichtiger Hinweis:
Ohne eine abgeschlossene Lastschrift-Vereinbarung werden Kartenzahlungen aus Ihrem Kassenschnitt nicht von der Bank angenommen und können somit nicht eingezogen oder Ihrem Konto gutgeschrieben werden.
Umstellung auf SEPA-Standard:
Früher erfolgte die Datenübertragung im Zahlungsverkehr nach dem DTA- oder DTAUS-Standard, welcher jedoch am 1. Februar 2016 endgültig durch das SEPA-Card Clearing (SCC) Verfahren ersetzt wurde. Diese Umstellung erfolgte im Rahmen der Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) und sorgt für eine einheitliche und sichere Zahlungsabwicklung in Europa.
Ihre Vorteile durch eine Lastschrift-Vereinbarung:
- Automatische Verrechnung Ihrer Kartenzahlungen ohne manuellen Aufwand
- Sichere und zuverlässige Abwicklung gemäß den aktuellen SEPA-Richtlinien
- Reibungsloser Zahlungsfluss, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden
Für Fragen zur Einrichtung einer Lastschrift-Vereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
