Gläubiger-Identifikationsnummer

Um am bargeldlosen Zahlungsverkehr – insbesondere bei EC-/girocard-Zahlungen – teilzunehmen, benötigen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Diese dient zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers im SEPA-Lastschriftverfahren und ermöglicht eine reibungslose Zahlungsabwicklung.

Die Vergabe der Gläubiger-ID erfolgt durch die Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden, schnell und unkompliziert unter folgendem Link:

➡️ Gläubiger-ID beantragen

Wichtiger Hinweis:
Sie können Ihre Bestellung bei uns auch ohne eine bereits vorliegende Gläubiger-ID aufgeben. Diese kann nach Erhalt problemlos nachgereicht werden, sodass Ihre Geschäftsprozesse nicht verzögert werden.

Unser Support-Team steht Ihnen bei Fragen rund um die Gläubiger-Identifikationsnummer gerne zur Verfügung.

Gläubiger-Identifikationsnummer

© 2025 POS-cashservice GmbH