Zahlungsbeleg

Ein Zahlungsbeleg dient als Quittung für eine erfolgte Zahlung. Dabei wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem Händlerbeleg und dem Kundenbeleg.

  • Händlerbeleg: Dieser Beleg ist für den Händler bestimmt und dient als Nachweis über die erfolgte Zahlung. Er muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften für 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Kundenbeleg: Der zahlende Kunde erhält diesen Beleg, um den Kauf nachweisen zu können.

Wichtiger Hinweis:
Mit der seit 2020 geltenden Belegausgabepflicht sind Händler und Dienstleister verpflichtet, einen Beleg über jeden Geschäftsvorfall auszuhändigen. Zahlungsbelege erfüllen diese gesetzliche Anforderung jedoch nicht, da sie keine vollständigen Angaben zum Geschäftsvorfall enthalten. Deshalb sollte die Erstellung eines rechtskonformen Kaufbelegs stets über eine Kasse erfolgen.

Unsere Terminals lassen sich problemlos über die gängigen Kommunikationsprotokolle ZVT oder OPI mit Ihrer Kasse verbinden. Für Unterstützung steht Ihnen unser technischer Support gerne unter 0351 – 272 06 99 88 zur Verfügung.

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